Aktenzeichen Au 8 S 21.1233

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RCNXBP5FBA27L9EQXF

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VG Augsburg: Entscheidung vom 24.09.2021

Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine für sofort vollziehbar erklärte sicherheitsrechtliche Anordnung, Erfolgsaussichten der Klage offen, Anordnung zum Rückbau eines Gabionenzauns innerhalb des straßenrechtlichen Sichtdreiecks auf eine Höhe von 80 cm, Kein Spezialitätsverhältnis zwischen Art. 29 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG und Art. 7 Abs. 2 Nr. 2 LStVG, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Interessenabwägung

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