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Mangels ladungsfähiger Anschrift unzulässige Klage
Meta
25.11.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 25.11.2016, Az. Au 4 K 15.1656 (REWIS RS 2016, 1775)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 1775
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
ladungsfähige Anschrift der Klagepartei als Sachentscheidungsvoraussetzung, Änderung der Anschrift nach Klageerhebung, fehlende tatsächliche Erreichbarkeit an …
Angabe einer ladungsfähigen Anschrift
Fehlen einer ladungsfähigen Anschrift, unbekannter Aufenthalt, „Deckadresse“
Wohnsitznahmeverpflichtung und fehlender Rechtsschutz
Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag mangels Vorliegens einer ladungsfähigen Adresse
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