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Asyl, Russland - Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung abgelehnt, Eheschließung steht nicht unmittelbar bevor
Meta
04.10.2017
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 04.10.2017, Az. AN 5 E 17.01672 (REWIS RS 2017, 4442)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 4442
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zuerkennung von Abschiebungsschutz für den ausländischen Elternteil eines ungeborene deutschen Kindes
Überwiegendes öffentliches Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht trotz geplanter Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen
Keine Befreiung von der Residenzpflicht für Geduldeten
Vorläufige Aussetzung einer Abschiebung wegen Unvereinbarkeit der Abschiebung mit der Eheschließungsfreiheit
Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebung nach Afghanistan
Keine Referenz gefunden.
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