Aktenzeichen AN 5 E 17.01672

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RCNX7FHKZWWQCPAA78

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VG Ansbach: Entscheidung vom 04.10.2017

Asyl, Russland - Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung abgelehnt, Eheschließung steht nicht unmittelbar bevor

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