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Unzulässiger Asylantrag wegen Flüchtlingszuerkennung in Italien
Meta
22.02.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 22.02.2016, Az. B 2 K 15.30367 (REWIS RS 2016, 15838)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 15838
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Asylantrag nach Zuerkennung subsidiären Schutzes in Italien
Abschiebungsandrohung statt Abschiebungsanordnung bei vorheriger Flüchtlingsanerkennung in Italien rechtswidrig
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Verkürzung des Rechtsschutzes durch das Bundesamt
Abschiebungsanordnung ist aus systematischen Erwägungen als Spezialvorschrift gegenüber der Abschiebungsandrohung anzusehen