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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Abschiebungsanordnung ist aus systematischen Erwägungen als Spezialvorschrift gegenüber der Abschiebungsandrohung anzusehen
Meta
12.04.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 12.04.2017, Az. M 11 S 17.35189 (REWIS RS 2017, 12435)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 12435
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Asylantrag nach Zuerkennung subsidiären Schutzes in Italien
Unzulässige Abschiebungsandrohung statt Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 S. 1 AsylG
Verkürzung des Rechtsschutzes durch das Bundesamt
Teilweise erfolgreiche Klage gegen Abschiebungsandrohung
Abschiebungsandrohung statt Abschiebungsanordnung bei vorheriger Flüchtlingsanerkennung in Italien rechtswidrig