Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.05.2003, Az. I ZR 64/03

I. Zivilsenat | REWIS RS 2003, 3168

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[X.] DES VOLKESVERZICHTSURTEILI ZR 64/03Verkündet am:8. Mai 2003WalzJustizamtsinspektorals Urkundsbeamterder Geschäftsstellein dem [X.] 2 -Der I. Zivilsenat des [X.] hat am 8. Mai 2003 durch [X.] Dr. Ullmann und [X.], [X.],[X.] und Dr. Schaffertfür Recht erkannt:Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des [X.] vom 21. Oktober 1997 aufgehoben.Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der [X.] [X.] des [X.] vom 14. Februar 1997abgeändert.Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.Ullmann[X.][X.]BüscherSchaffert

Meta

I ZR 64/03

08.05.2003

Bundesgerichtshof I. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.05.2003, Az. I ZR 64/03 (REWIS RS 2003, 3168)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2003, 3168

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