VG München, Entscheidung vom 12.10.2023, Az. M 10 S 23.51021

10. Kammer | REWIS RS 2023, 7397

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Dublin-Verfahren (Zielstaat, Tschechien), Abschiebungsanordnung, Geltendmachung der Folter in tschechischer Haft infolge unerlaubter Einreise, Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten, Keine systemischen Mängel, Kein „real risk“ einer Verletzung von Art. 3 EMRK bei einer Rückkehr nach Tschechien, Möglichkeit der Stellung eines Folgeantrags in Tschechien, Kein Entzug materieller Leistungen für Folgeantragsteller in Tschechien


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

M 10 S 23.51021

12.10.2023

VG München 10. Kammer

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 12.10.2023, Az. M 10 S 23.51021 (REWIS RS 2023, 7397)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 7397

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

Au 5 S 18.50439 (VG Augsburg)

Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebung in die Tschechische Republik im Rahmen des Dublin-Verfahrens


W 1 K 20.50043 (VG Würzburg)

Unzulässiger Asylantrag eines minderjährigen Kindes


W 8 S 19.50295 (VG Würzburg)

Einstweiliger Rechtsschutz bei Abschiebung einer Wöchnerin


W 8 S 17.50328 (VG Würzburg)

Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Tschechien


W 8 S 17.50344 (VG Würzburg)

Keine Außervollzugsetzung einer Abschiebungsanordnung im Dublin-Verfahren wegen Familieneinheit zwischen Mutter und volljährigem Sohn


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

2 BvR 732/14

4 K 936/18

2 BvR 80/18

2 BvR 273/16

2 BvR 1380/19

2 BvR 593/23

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.