Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
I
ZR
174/10
vom
20. Juni 2012
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der I.
Zivilsenat des [X.] hat am
20. Juni 2012
durch die Richter Prof.
Dr.
Büscher, Pokrant, Dr. Schaffert, Dr.
Koch
und Dr.
Löffler
beschlossen:
Das Senatsurteil vom 15.
Dezember 2011 wird gemäß §
319 Abs.
1 ZPO in Randnummer 9 Satz 1 dahin berichtigt, dass es
Büscher
Pokrant
Schaffert
Koch
Löffler
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 25.02.2010 -
14 O 207/09 -
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.08.2010 -
I-4 [X.] -
Meta
20.06.2012
Bundesgerichtshof I. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.06.2012, Az. I ZR 174/10 (REWIS RS 2012, 5464)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 5464
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.