Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen[X.]:[X.]:BGH:2018:120318BVZA4.18.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
V ZA 4/18
vom
12. März 2018
in der Abschiebungshaftsache
-
2
-
Der V.
Zivilsenat des [X.] hat am 12. März 2018
durch die Vorsitzende Richterin Dr.
Stresemann, [X.] Kazele und [X.], die Richterin [X.] und den Richter Dr. Hamdorf
beschlossen:
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zu-rückgewiesen.
Gründe:
Der Antragsteller hat die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewil-ligung von Verfahrenskostenhilfe nicht dargetan. Nach der Rechtsprechung des Senats muss die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen [X.] neu erstellt werden, wenn sich die Verhältnisse des Antragstellers infolge seiner Abschiebung geändert haben (Beschluss vom 21.
Mai 2015
V
ZA
27/14, juris Rn.
1 mwN). Der Antragsteller ist nach den Angaben seines Verfahrensbevollmächtigten am 27.
Januar 2018 nach [X.] abgeschoben worden. Die eingereichte Erklärung zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vom 6.
Februar 2018 gibt damit offensichtlich nicht seine aktuel-len Verhältnisse wieder. Denn die -
ohnehin nicht belegte -
Angabe, Arbeitslo-sengeld
II zu beziehen, kann nicht mehr zutreffen. Angaben, wovon der Antrag-
1
-
3
-
steller derzeit lebt, enthält der Antrag nicht.
Ebensowenig ist dargelegt, dass er aus besonderen Gründen an aktuellen Angaben und deren Nachweis gehindert wäre (siehe dazu Senat, Beschluss vom 14.
Oktober 2010 -
V
ZB
214/10, NVwZ-RR
2011, 87 Rn.
12).
Stresemann
Kazele Göbel
[X.] Hamdorf
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 14.12.2017 -
219h [X.] -
LG [X.], Entscheidung vom 11.01.2018 -
329 [X.]/17 -
Meta
12.03.2018
Bundesgerichtshof V. Zivilsenat
Sachgebiet: ZA
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.03.2018, Az. V ZA 4/18 (REWIS RS 2018, 12521)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 12521
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
VI ZA 13/15 (Bundesgerichtshof)
XIII ZA 1/19 (Bundesgerichtshof)
Verfahrenskostenhilfeverfahren, Verfahrenskostenhilfeantrag, Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Sofortige Beschwerde, Auskunftsanspruch, Prozeßkostenhilfeverfahren, Akteneinsichtsgesuch, Antrag …
14 UF 123/18 (Oberlandesgericht Köln)