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Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Zur Begründung wird auf die im vorliegenden Verfahren ebenfalls Geltung beanspruchenden Ausführungen im Beschluss der [X.] des [X.] des [X.] vom 8. Dezember 2011 im Verfahren 1 BvR 1932/08 ([X.]) verwiesen.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
21.12.2011
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer
Nichtannahmebeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend BVerwG, 2. April 2008, Az: 6 C 17/07, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 21.12.2011, Az. 1 BvR 1933/08 (REWIS RS 2011, 175)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 175
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvR 1872/21 (Bundesverfassungsgericht)
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1 BvR 132/22 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
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Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
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Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung