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Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Schwimmschule
Meta
13.09.2018
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 13.09.2018, Az. 3 K 1868/17 (REWIS RS 2018, 3788)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 3788
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesfinanzhof, V R 32/18, 27.03.2019.
FG München, 3 K 1868/17, 13.09.2018.
Bundesfinanzhof, V R 31/21 (V R 32/18), V R 31/21, V R 32/18, 16.12.2021.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
EuGH-Vorlage zur Schwimmschule
XI R 31/21 (XI R 6/18), XI R 31/21, XI R 6/18 (Bundesfinanzhof)
(Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 und 22 UStG und Art. 132 Abs. 1 …
V R 31/21 (V R 32/18), V R 31/21, V R 32/18 (Bundesfinanzhof)
Umsatzsteuerpflicht für Schwimmunterricht
V R 35/21 (V R 35/19), V R 35/21, V R 35/19 (Bundesfinanzhof)
Zur Umsatzbesteuerung von Leistungen einer Schwimmschule
(Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i …
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