Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12.10.2022, Az. 8 AV 1/22, 4 C 4/20

8. Senat | REWIS RS 2022, 6116

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Gegenstand

Antwortbeschluss auf Anfrage des 4. Revisionssenats zur isolierten Aufhebbarkeit einer belastenden Nebenbestimmung


Tenor

Der 8. Revisionssenat des [X.] hält an seiner Rechtsauffassung, dass eine belastende Nebenbestimmung, die einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügt wird, im [X.] nur dann isoliert aufgehoben werden darf, wenn der verbleibende Verwaltungsakt für sich genommen rechtmäßig ist (BVerwG, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14.18 - BVerwGE 167, 60 Rn. 19), nicht fest.

Gründe

Meta

8 AV 1/22, 4 C 4/20

12.10.2022

Bundesverwaltungsgericht 8. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend BVerwG, 29. März 2022, Az: 4 C 4/20, Beschluss

§ 11 Abs 3 S 1 VwGO, § 11 Abs 3 S 3 VwGO, § 36 Abs 1 VwVfG

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12.10.2022, Az. 8 AV 1/22, 4 C 4/20 (REWIS RS 2022, 6116)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 6116


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 4 C 4/20

Bundesverwaltungsgericht, 4 C 4/20, 29.03.2022.


Az. 8 AV 1/22, 8 AV 1/22 (4 C 4/20)

Bundesverwaltungsgericht, 8 AV 1/22, 4 C 4/20, 12.10.2022.


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