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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Kostenerstattung zwischen Trägern der Jugendhilfe
Meta
29.04.2020
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Entscheidung vom 29.04.2020, Az. W 3 K 18.1380 (REWIS RS 2020, 9316)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 9316
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kostenerstattung, Örtliche Zuständigkeit, Ruhen der Personensorge
Pflichtwidriges Verhalten des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers, Anspruch auf das sog. „Strafdrittel“, Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts
Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswohl, Jugendhilfe, Inobhutnahme, Kostenerstattung, Erziehungshilfe, Personensorgeberechtigung, Leistungsunterbrechung, Konsultationsverfahren
Hilfe zur Erziehung
Kein Wechsel des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers bei einem einheitlichen Gesamthilfebedarf
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