Aktenzeichen 5 C 9/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:171215U5C9.15.0
RCN:
RCNFSTVXJLCU2DF878

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 17.12.2015

Beginn der Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB 10 im Jugendhilferecht

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