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Keine Überlassungspflicht für infektiöse Abfälle zur Verwertung
Meta
Au 9 K 18.1776, Au 9 K 18.1780, Au 9 K 18.1781, Au 9 K 18.1782
29.06.2020
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 29.06.2020, Az. Au 9 K 18.1776, Au 9 K 18.1780, Au 9 K 18.1781, Au 9 K 18.1782 (REWIS RS 2020, 9828)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 9828
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
12 ZB 20.1855, 12 ZB 20.1856, 12 ZB 20.1858, 12 ZB 20.1859 (VGH München)
Vorbehandlung infektiöser Krankenhausabfälle in Desinfektionsanlage, Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung, Vorrang der Verwertung
7 C 5/15 (Bundesverwaltungsgericht)
Anforderungen an die Darlegung der Verwertungswege bei Altmetallsammlung durch Kleinsammler
Erteilung einer Befreiung von Überlassungspflicht
I-22 U 73/17 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
Illegale Abfallverbringung - Anwendungsvorrang europäischen Abfallverbringungsrechts
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