Bundesfinanzhof, Beschluss vom 07.08.2014, Az. IX B 43/14

9. Senat | REWIS RS 2014, 3560

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer Divergenz


Leitsatz

NV: Angriffe gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit auch unter Heranziehung einer etwaig nicht sachgerecht angewandten höchstrichterlichen Rechtsprechung können die Revisionszulassung nicht rechtfertigen.

Gründe

1

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Sache nach wenden sich die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) gegen die materiell-rechtliche Würdigung des streitigen Einzelfalls seitens des Finanzgerichts ([X.]). Damit werden aber Zulassungsgründe i.S. von § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung ([X.]O) nicht schlüssig dargelegt. Soweit sich die Kläger auf eine Verletzung von § 96 [X.]O berufen, fehlt jegliche Begründung.

2

Soweit die Kläger eine Divergenz zur Rechtsprechung des [X.] ([X.]) rügen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative [X.]O), ist die hierfür erforderliche Abweichung im Grundsätzlichen nicht allein mit dem Hinweis schlüssig dargetan, dass begründete Zweifel bestehen, dass das [X.] abweichend von der Rechtsprechung des [X.] entschieden habe. Vielmehr wenden sich die Kläger damit lediglich gegen eine ihrer Meinung nach sachlich unrichtige, da in Außerachtlassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ergangene Entscheidung des [X.]. Indem die Kläger versuchen, den Einzelfall in abstrakte klärungsfähige Rechtsfragen zu fassen, kann dies ihrer Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da es der Sache nach stets um die Einzelfallinterpretation des [X.] geht.

3

Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2  2. Halbsatz [X.]O abgesehen.

4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 [X.]O.

Meta

IX B 43/14

07.08.2014

Bundesfinanzhof 9. Senat

Beschluss

vorgehend FG München, 17. März 2014, Az: 2 K 1330/11, Urteil

§ 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 41 Abs 2 AO

Zitier­vorschlag: Bundesfinanzhof, Beschluss vom 07.08.2014, Az. IX B 43/14 (REWIS RS 2014, 3560)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 3560

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

IX B 45/13 (Bundesfinanzhof)

Nichtzulassungsbeschwerde


IX B 7/13 (Bundesfinanzhof)

Nichtzulassungsbeschwerde


III B 167/11 (Bundesfinanzhof)

Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung wegen Divergenz


IX B 23/20 (Bundesfinanzhof)

Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; Verfahrensmangel (Anspruch auf rechtliches Gehör)


IX B 24/20 (Bundesfinanzhof)

(Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 - Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; Verfahrensmangel (Anspruch auf rechtliches …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.