VGH München, Entscheidung vom 27.09.2021, Az. 1 NE 21.1820

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Gegenstand

Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Begriff des „Sich-Anschließens“ von Flächen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Sinn des § 13b BauGB, Keine erneute Auslegung bei Änderung von Hinweisen im Bebauungsplan, Erforderlichkeit eines Konzepts für Niederschlagswasserbeseitigung, Festsetzungen zu Baumwurfzone, Offene Erfolgsaussichten, Interessensabwägung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

1 NE 21.1820

27.09.2021

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: NE

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 27.09.2021, Az. 1 NE 21.1820 (REWIS RS 2021, 2327)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 2327

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3 S 6/20

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