Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.01.2012, Az. 1 BvF 1/09

1. Senat | REWIS RS 2012, 9671

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Einstellung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme


Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

1

Der Antragsteller hat den Antrag, durch den das vorliegende Verfahren eingeleitet wurde, mit Schriftsatz vom 30. August 2011 zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. [X.] 115, 394 <395> m.w.N.).

Meta

1 BvF 1/09

30.01.2012

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Beschluss

Sachgebiet: BvF

Art 93 Abs 1 Nr 2 GG, § 76 BVerfGG, Art 1 Nr 46 Job-AQTIV-G

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.01.2012, Az. 1 BvF 1/09 (REWIS RS 2012, 9671)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 9671

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