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Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft des in Deutschland geborenen iranischen Staatsbürgers
Meta
08.11.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 08.11.2018, Az. B 2 K 17.31936 (REWIS RS 2018, 1951)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 1951
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Asylantrag abgelehnt - Politische Verfolgung liegt nicht vor
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft als Nachfluchtgrund wegen Konversion vom Islam zum Christentum
Erfolglose Asylklage eines nigerianischen, in der Bundesrepublik geborenen Kindes
Iran, zulässiger Folgeantrag, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, alleinstehende Frau, Konversion vom Islam zum Christentum, Taufvorbereitung und …
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