VG Würzburg, Urteil vom 01.08.2022, Az. W 8 K 21.31291

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Gegenstand

Iran, zulässiger Folgeantrag, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, alleinstehende Frau, Konversion vom Islam zum Christentum, Taufvorbereitung und Taufe in Deutschland, Kirchenasyl, Evangelisch-Lutherische, Erlöserkirche B** K* Hellip, Freikirchliche Gemeinde B* Hellip, Evangelisch-Methodistische, Kirche F* HellipE* Hellip, persönliches Bekenntnis zum Christentum, Unterschiede zwischen Islam und Christentum, christliche Aktivitäten, Gottesdienste, Glaubenskurse, Missionierung, Glaubenskenntnisse, ernsthafter und nachhaltiger Glaubenswandel, identitätsprägende Glaubensbetätigung, andauernde religiöse Prägung, Bekräftigung durch christliche Gemeinde


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 K 21.31291

01.08.2022

VG Würzburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 01.08.2022, Az. W 8 K 21.31291 (REWIS RS 2022, 4639)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 4639

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Referenzen
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2 BvR 1838/15

1 B 40/15

10 C 23/12

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