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Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine extreme Gefahrenlage
Meta
07.05.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 07.05.2018, Az. W 1 K 17.30346 (REWIS RS 2018, 9559)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 9559
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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