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13.09.2018
Urteil
Zitiervorschlag: Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 13.09.2018, Az. 4 K 121/17 (REWIS RS 2018, 3854)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 3854
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Finanzgericht Hamburg, 4 K 121/17, 13.09.2018.
Bundesfinanzhof, VII R 56/18, 23.06.2020.
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(Inhaftungnahme für Tabaksteuer: Steuerschuldner kann nicht zugleich Haftungsschuldner gemäß § 71 AO sein)
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