Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.06.2006, Az. IV ZR 161/05

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 2946

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] BESCHLUSS IV ZR 161/05 vom 28. Juni 2006 in dem Rechtsstreit Der [X.] [X.] hat durch den [X.], [X.], [X.], die Richterin Dr. Kessal-Wulf und [X.] am 28. Juni 2006 beschlossen: Der als Gegenvorstellung geltende Antrag des Beklagten auf Herabsetzung des Streitwerts gibt zu einer Änderung der Streitwertfestsetzung im Senatsbeschluss vom 24. Mai 2005 keinen Anlass.
Gründe: Die [X.] richtet sich gemäß § 3 ZPO nach dem wirt-schaftlichen Interesse des Beklagten anhand der von ihm geltend ge-machten Beteiligung von 1/5 an dem streitgegenständlichen Grundstück. Nach seinen eigenen, unwidersprochen gebliebenen Angaben war dabei ein Grundstückswert von 250.000 • zugrunde zu legen, wovon auch das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist. Entgegen der Auffassung des Beklagten kommen insoweit Abschläge mit Blick auf die Umsetzung der Entscheidung in der Hauptsache nicht in Betracht. Gleiches gilt für die mit der Gegenvorstellung erstmalig angesprochenen - dem vorgeleg-ten Grundbuchauszug nicht einmal zu entnehmenden - Belastungen, zu-mal auch jetzt nicht zu erkennen ist, inwiefern diese den Wert der vom Beklagten beanspruchten Grundstücksbeteiligung beeinflussen. 1 Terno [X.] [X.] Dr. Kessal-Wulf [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 22.10.2004 - 10 O 225/04 - [X.], Entscheidung vom 24.05.2005 - 10 U 162/04 -

Meta

IV ZR 161/05

28.06.2006

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.06.2006, Az. IV ZR 161/05 (REWIS RS 2006, 2946)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 2946

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.