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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (8 Treffer)

Bundesgerichtshof: 6 StR 312/21

15. Dezember 2021 6. Strafsenat

Strafverfahren wegen Heimtückemordes, Nötigung, Raub und Erpressung: Ausnutzungsbewusstsein als Voraussetzung des Vorliegens von Heimtücke; Verwerflichkeit …


...388 BGB). Die Forderung war einredefrei und fällig. Denn der Angeklagte hatte dem Geschädigten den Kaufpreisteil von 30.000 Euro nicht im Sinne eines befristeten Einforderungsverzichts gestundet, sond...

REWIS RS 2021, 297

Bundesgerichtshof: III ZR 178/22

15. Juni 2023 3. Zivilsenat

Aufrechnung von Forderung aus Wertersatzverfall gegen Entschädigungsanspruch wegen erlittener Strafverfolgungsmaßnahmen


...388 BGB) demgegenüber noch nicht verjährt.16 a) Mit Urteil vom 20. Januar 2003 ist der (Wertersatz-)Verfall gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 73a StGB in der bis zum 30. Juni 2017 gül...

REWIS RS 2023, 4735

Bundesgerichtshof: IX ZR 23/10

13. März 2014 9. Zivilsenat

Steuerberaterhaftungsprozess: Notwendige Feststellung einer mutmaßlichen Ermessensentscheidung der Finanzbehörde und Auslegung einer Verwaltungsvorschrift durch das Regressgericht; …


...388 BGB). Der Kläger hat gegen die mit der Widerklage geltend gemachten unstreitigen Honorarforderungen des Beklagten gegen ihn wegen der Beratung in Steuerfragen in Höhe von ebenfalls unstreitigen 2....

REWIS RS 2014, 7137

Bundesgerichtshof: IX ZR 23/10

13. März 2014 IX. Zivilsenat

...388 BGB). Der Kläger hat gegen die mit der Widerklage geltend gemachten unstreitigenHonorarforderungendes Beklagten gegen ihn wegen der Beratung in Steuerfragen in Höhe von ebenfalls unstreitigen 2.33...

REWIS RS 2014, 7096

Bundesgerichtshof: NotZ 16/03

22. März 2004 Senat für Notarsachen

...388 a) Die Erklärung einer Aufrechnung durch die Notarkasse ist nicht mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 111 BNotO an-fechtbar, es sei denn sie ist in der Form eines Verwaltungsakt...

REWIS RS 2004, 3961

Bundesgerichtshof: IX ZR 249/09

15. März 2012 IX. Zivilsenat

...388 Rn.7; MünchKomm-BGB/Roth, BGB, 5.Aufl., §398 Rn.49).Wer verfügungsbefugt ist, ist gemäß §388 Satz1 BGB Adressat der Aufrechnungserklärung (RGZ 56, 362, 364). Das gilt für den (endgültigen) Insolve...

REWIS RS 2012, 8125

Bundesgerichtshof: IX ZR 249/09

15. März 2012 9. Zivilsenat

Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einziehung einer Schuldnerforderung; Wirkung eines aus der Anfechtbarkeit einer …


...388 Rn. 7; MünchKomm-BGB/Roth, BGB, 5. Aufl., § 398 Rn. 49). Wer verfügungsbefugt ist, ist gemäß § 388 Satz 1 BGB Adressat der Aufrechnungserklärung (RGZ 56, 362, 364). Das gilt für den (endgültigen) ...

REWIS RS 2012, 8113

Bundesgerichtshof: VIII ZR 197/21

10. Mai 2023 8. Zivilsenat

...388 BGB hat das Berufungsgericht indes nicht getroffen.40 bb) Ebenfalls unzutreffend ist die Annahme des Berufungsgerichts, im vorliegenden Fall sei für die Berechnung des von den Kläge...

REWIS RS 2023, 3748

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