14. Juli 2004 VIII. Zivilsenat
...529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gilt. a) Gegenstand und Umfang der Prüfungsbefugnis des Berufungsgerichts sind in der neuen Bestimmung des § 513 Abs. 1 ZPO geregelt, die alternativ auf § 529 ZPO und auf § 546 ZP...
REWIS RS 2004, 2312
13. Januar 2012 5. Zivilsenat
Zulässigkeit einer Widerklage in der Berufungsinstanz
...529 Rn.7; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 529 Rn. 3). Hierfür spricht zunächst die einfache Überlegung, dass Vortrag nicht deshalb neu ist, weil er in erster Instanz für unerheblich befunden wurde (vg...
REWIS RS 2012, 10142
13. Januar 2012 V. Zivilsenat
...529 Rn.7; Musielak/Ball, ZPO, 8.Aufl., § 529 Rn. 3). Hierfür spricht zunächst die einfacheÜberlegung, dass Vortrag nicht deshalb neu ist, weil er in erster Instanz für un-erheblich befunden wurde (vgl...
REWIS RS 2012, 10144
8. Juni 2010 IX. Zivilsenat
...529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ausgegangen ist und sich für befugt halten durfte, neue Tat-sachenfeststellungen zu treffen (BGHZ 162, 313, 319). Davon abgesehen kann das Berufungsgericht ohne Bindung an § 529 Z...
REWIS RS 2010, 6117
27. Oktober 2015 8. Zivilsenat
Wohnraummiete: Zulässigkeit einer wegen weiterer Zahlungsrückstände ausgesprochenen fristlosen Kündigung als Klageänderung in der Berufungsinstanz; Begrenzung …
...529 ZPO zugrunde zu legen hat. Neue Tatsachen - wie hier den weiteren Zahlungsrückstand - hat das Berufungsgericht nach § 529 ZPO zu berücksichtigen, soweit dies zulässig ist.11 Der Vor...
NICHTZULASSUNGSBESCHWERDEVERSPÄTUNG/PRÄKLUSIONBERUFUNG
REWIS RS 2015, 3297
27. Oktober 2015 VIII. Zivilsenat
...529 ZPO zugrunde zu legen hat. Neue Tatsachen -wie hier den weiteren Zahlungsrückstand -hat das Berufungsgericht nach § 529 ZPO zu berücksichtigen, soweit dies zulässig ist. Der Vortrag zu den neuen Z...
REWIS RS 2015, 3329
8. Mai 2018 11. Zivilsenat
Rechtsbeschwerde gegen Berufungszurückweisungsbeschluss: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei fehlerhaftem Beschluss; Berücksichtigung neuen unstreitigen Tatsachenvortrags
...529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Im Übrigen seien die Tatsachen neu und in der Berufungsinstanz nicht mehr zu berücksichtigen (§ 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Soweit der Beklagte hinsichtlich der streitgegenständliche...
REWIS RS 2018, 9478
8. Mai 2018 XI. Zivilsenat
...529 Abs.1 Nr.1 ZPO). Im Übrigen seien die Tatsachen neu und in der Beru-fungsinstanz nicht mehr zu berücksichtigen(§529 Abs.1 Nr.2 ZPO). Soweit derBeklagte hinsichtlich der streitgegenständlichen Medi...
REWIS RS 2018, 9470
22. März 2011 2. Zivilsenat
BGB-Gesellschaft: Rechnungslegungspflicht des die Liquidation betreibenden BGB-Gesellschafters
...529 ZPO zugrunde zu legen habe. Das Gericht des ersten Rechtszugs habe keine Tatsachen festgestellt, die für die Erstellung und Beurteilung einer Liquidationsbilanz grundlegend sein könnten. Wesentlic...
REWIS RS 2011, 8426
22. März 2011 II. Zivilsenat
...529 ZPO zugrunde zu legen habe. Das Gericht des ersten Rechtszugs habe keine Tatsachen festge-stellt, die für die Erstellung und Beurteilung einer Liquidationsbilanz grundle-gend sein könnten. Wesentl...
REWIS RS 2011, 8393
29. Dezember 2009 IV. Zivilsenat
...529 ZPO zulässig in den Prozess eingeführt werden kann. Dabei wird es die rechtskräftige Entscheidung über die zur Aufrechnung ge-stellte Gegenforderung zu beachten haben. Im Übrigen konnte der Be-kla...
REWIS RS 2009, 2
27. September 2006 VIII. Zivilsenat
...529 ZPO zugrunde zu legen hat, gehören auch solche, die bereits in erster Instanz vorgetragen waren, von dem erstinstanzlichen Gericht aber als unerheblich beurteilt worden sind und deshalb im Urteils...
REWIS RS 2006, 1623
16. November 2018 5. Zivilsenat
Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Unbewohnbarkeit des Sondereigentums infolge unterlassener oder unvollständiger Sanierungsmaßnahmen am …
...529 ZPO zugrunde zu legen hatte (§ 533 Nr. 2 ZPO). Da die Klägerin zur Höhe ihrer Aufwendungen für die Anmietung einer Ersatzwohnung und die Einlagerung von Möbeln im Jahre 2013 erstmals in der Berufu...
REWIS RS 2018, 1607
20. Mai 2011 5. Zivilsenat
Wohnungseigentumsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung
...529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigten keine andere Entscheidung. Jedoch gebe das Berufungsvorbringen „noch“ Anlass zu den Erwägungen, dass die erhobene Klage nicht gegen die übrigen Wo...
REWIS RS 2011, 6382
11. Dezember 2013 4. Zivilsenat
Unfallversicherung: Gebot des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren bei fehlerhaftem Gutachten zum Invaliditätsgrad in erster Instanz …
...529 ZPO gebunden sei - der Sachverständige beim Kläger eine Teilbeweglichkeit des linken Arms bei Vor- und Seithebung bis 120° festgestellt und die Invalidität anhand der genannten Tabelle auf 1/10 de...
REWIS RS 2013, 390
20. Mai 2011 V. Zivilsenat
...529 ZPO zugrunde zulegenden Tatsachen recht-fertigten keine andere Entscheidung. Jedoch gebe das Berufungsvorbringen nochAnlass zu den Erwägungen, dass die erhobene Klage nicht gegen die übrigen Wohnu...
REWIS RS 2011, 6392
11. Dezember 2013 IV. Zivilsenat
...529 ZPO ge-bunden seider Sachverständige beim Kläger eine Teilbeweglichkeit des linken Arms bei Vor-und Seithebung bis 120°festgestellt und die In-validität anhand der genannten Tabelle auf 1/10 des A...
REWIS RS 2013, 428
14. Juli 2016 V. Zivilsenat
...529 ZPO nicht ein. Eine Zurückweisung der Beru-10111213-7-fung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ist im Gegenteil nur dann zu-lässig, wenn die Berufungauch unter Berücksichtigung nach den §§529, ...
REWIS RS 2016, 8158
8. Dezember 2005 VII. Zivilsenat
...529 ZPO zugrunde zu legen habe. Dies sei vorliegend nicht der Fall, weil die im ersten Rechtszug bereits vorgetragenen und zur Begründung des erweiterten Klage-antrags auch geeigneten Tatsachen der En...
REWIS RS 2005, 391
14. Juli 2016 5. Zivilsenat
(Berufungszurückweisung durch Beschluss: Nichtberücksichtigung von neuem Vorbringen im Berufungsverfahren; Teilzulassung der Revision beschränkt auf die …
...529 ZPO nicht ein. Eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ist im Gegenteil nur dann zulässig, wenn die Berufung auch unter Berücksichtigung nach den §§ 529, 531 ZPO zul...
PROZESSKOSTENHILFEBERUFUNGBESCHLUSSZURÜCKWEISUNGANSPRUCH AUF RECHTLICHES GEHÖR
NJW 2017, 736REWIS RS 2016, 8152
20. November 2012 8. Zivilsenat
Räumungsprozess nach Kündigung eines Wohnraummietvertrages: Klageänderung in der Berufungsinstanz bei "ohnehin" zugrunde zu legenden Tatsachen
...529, 531 Abs. 2 ZPO nicht berücksichtigt werden, weil der Klägerin insoweit Nachlässigkeit zur Last falle. Es sei eine Selbstverständlichkeit gewesen, dass es auf diese einfachen formalen Gesichtspunk...
REWIS RS 2012, 1217
19. November 2014 IV. Zivilsenat
...529 ZPO be-rücksichtigungsfähigen Tatsachen auch dahin zu überprüfen, ob die Be-weiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts bei Berücksichtigung aller Gesichtspunkte sachlich überzeugend ist (BGH, Ur...
REWIS RS 2014, 1207
20. November 2012 VIII. Zivilsenat
...529, 531 Abs. 2 ZPO nicht berücksichtigt werden, weil der Klägerin insoweit Nachlässigkeit zur Last falle. Es sei eine Selbstverständlichkeit gewesen, dass 345-4-es auf diese einfachen formalen Gesich...
REWIS RS 2012, 1254
8. Juni 2021 6. Zivilsenat
Rechtliches Gehör: Pflicht des Gerichts zur Erfassung des wesentlichen Kerns des Vorbringens einer Partei
...529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung, lässt - anders als die Beschwerdeerwiderung meint - nicht erkennen, dass sich das Berufungsgericht mit der Frage der Zulässigkeit des F...
REWIS RS 2021, 5218
16. Dezember 2003 XI. Zivilsenat
...529 ZPO) und der Novenbeschrän-kung nach § 531 Abs. 2 ZPO ließen dies nicht zu.- 6 -II.Diese Ausführungen halten rechtlicher Überprüfung jedenfalls imErgebnis stand.1. Das Berufungsgericht ist mit Rec...
REWIS RS 2003, 169