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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (8 Treffer)

Bundesgerichtshof: 5 StR 64/06

6. September 2006 5. Strafsenat

...352 zu qualifizieren wäre. Anders als das Land-gericht ersichtlich meint, wird § 352 StGB durch den Betrugstatbestand nicht verdrängt. Vielmehr ist der Tatbestand des § 352 StGB ein Œ freilich rechts-...

REWIS RS 2006, 1964

Bundesgerichtshof: 5 StR 394/08

9. Juni 2009 5. Strafsenat

...352, 353; § 263 1. Verdrängung von § 263 StGB durch §§ 352, 353 StGB. 2. Ein Irrtum im Sinne des § 263 StGB liegt schon dann vor, wenn der Anspruchsverpflichtete tatsächlich davon aus- geht, eine A...

REWIS RS 2009, 3169

Bundesgerichtshof: IX ZR 85/03

6. Mai 2004 IX. Zivilsenat

...352 StGB zu bestrafen ist, sondern allgemeine Tatbestände, insbesondere der des Betruges (§ 263 - 6 - StGB), eingreifen können. Aus dem Anwaltsdienstvertrag bleibt der beauftragte Berufsangehörige n...

REWIS RS 2004, 3305

Bundesgerichtshof: IX ZR 189/21

16. Februar 2023 9. Zivilsenat

Notwendigkeit einer Unterzeichnung von Vergütungsabrechnungen durch einen ehemaligen Rechtsanwalt


...352 StGB (zur Privilegierung vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2006 - 5 StR 64/06, NJW 2006, 3219, 3221 Rn. 18) zu bestrafen ist, sondern allgemeine Straftatbestände, insbesondere derjenige des Betrug...

REWIS RS 2023, 1476

Bundesgerichtshof: I ZR 135/02

30. September 2004 I. Zivilsenat

...352 StGB). Wie groß bei der von der Beklagten beworbenen telefonischen Beratung die Gefahr einer dem Anrufer verborgen bleibenden Gebührenüberschreitung ist, be-darf im Streitfall keiner Klärung. Sie...

REWIS RS 2004, 1394

Bundesgerichtshof: I ZR 261/02

30. September 2004 I. Zivilsenat

...352 StGB). Im Streitfall besteht indessen kein Anhaltspunkt dafür, daß den Ratsuchen-den, die sich über —Jucallfi von Anwälten der Kanzlei des Beklagten beraten las-sen, höhere als die gesetzlichen Ge...

REWIS RS 2004, 1393

Bundesgerichtshof: I ZR 102/00

26. September 2002 I. Zivilsenat

...352 StGB).Wie groß bei der von der Beklagten beworbenen telefonischen Beratung dieGefahr einer dem Anrufer verborgen bleibenden Gebührenüberschreitung ist, be-darf im Streitfall keiner Klärung. Sie be...

REWIS RS 2002, 1439

Bundesgerichtshof: I ZR 44/00

26. September 2002 I. Zivilsenat

...352 StGB).Wie groß bei der von der Beklagten beworbenen telefonischen Beratung dieGefahr einer dem Anrufer verborgen bleibenden Gebührenüberschreitung ist, be-darf im Streitfall keiner Klärung. Sie be...

REWIS RS 2002, 1424

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