1. März 2018 IX. Zivilsenat
...185 GVG Rn. 1; Wieczorek/Schütze/Schreiber, ZPO, 4. Aufl., § 185 Rn.1). Es kann nicht hingenommen werden, einen der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend mächtigen Verfahrensbeteiligten zu ei...
REWIS RS 2018, 13011
1. März 2018 9. Zivilsenat
Gang der mündlichen Verhandlung: Pflicht zur Beiziehung eines Dolmetschers bei beabsichtigter persönlicher Äußerung einer der …
...185 GVG Rn. 1; Wieczorek/Schütze/Schreiber, ZPO, 4. Aufl., § 185 Rn. 1). Es kann nicht hingenommen werden, einen der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend mächtigen Verfahrensbeteiligten zu e...
ZEUGENBEWEISKURZER PROZESSDOLMETSCHER
MDR 2018, 779-780WM2018,2000REWIS RS 2018, 13036
25. Oktober 2001 3. Strafsenat
...185 GVG bemerkt der Se-nat in Ergänzung der Stellungnahme des Generalbun-desanwalts: Die den Weg des Freibeweises eröffnendeWidersprüchlichkeit des Protokolls ergibt sich hier daraus,daß der des Deuts...
REWIS RS 2001, 859
22. Oktober 2002 1. Strafsenat
...185 Rdn. 12 m.w.N.). Andererseits istunabhängig von der Kostentragung nach § 185 GVG schon von Amts wegenein Dolmetscher zuzuziehen, wenn in der Hauptverhandlung ein Beteiligter -ein solcher ist auch ...
REWIS RS 2002, 1100
23. Oktober 2002 2. Strafsenat
...185 GVG verletzt worden ist, kann dahinstehen, da auf dem behaup-teten - relativen - Revisionsgrund die Verurteilung des Angeklagten mit Sicher-heit nicht beruht. Entscheidend für die Überzeugungsbild...
REWIS RS 2002, 1074
4. April 2017 3. Strafsenat
...185 GVG bemerkt derSenat er-gänzend zu den Darlegungen des Generalbundesanwalts in dessen Antrags-schrift:Der Generalbundesanwalt hat im Ergebnis zu Recht ausgeführt, dass die Rüge keinen Erfolg hat, ...
REWIS RS 2017, 12924
4. April 2017 3. Strafsenat
Absoluter Revisionsgrund: Abwesenheit eines Verfahrensbeteiligten bei Erklärung der Einverständnisses mit der Abladung nicht präsenter Zeugen
...185 GVG bemerkt der Senat ergänzend zu den Darlegungen des Generalbundesanwalts in dessen Antragsschrift:Der Generalbundesanwalt hat im Ergebnis zu Recht ausgeführt, dass die Rüge keinen Erfolg hat, w...
REWIS RS 2017, 12919
22. November 2001 1. Strafsenat
...185 Abs. 1 Satz 1 GVG, daß dieHauptverhandlung am ersten Verhandlungstage nicht in Anwesenheit eines dieHeimatsprache des Angeklagten hinreichend beherrschenden Dolmetschersgeführt worden sei und &quo...
REWIS RS 2001, 512
12. Mai 2011 V. Zivilsenat
...185 GVG Rn.9, 10; Zöller/Lückemann, ZPO, 28. Auflage, § 185 GVG, Rn. 3).cc) Es ist nicht ersichtlich, dass das Amtsgericht den Rechtsbegriff der Sprachkundigkeit verkannt oder sonst sein tatrichterlic...
REWIS RS 2011, 6773
27. Januar 2011 5. Zivilsenat
Rechtsbeschwerde in Abschiebehaftsachen: Pflicht zur Beantragung der Beiordnung eines bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts
...185 Abs. 1 Satz 1 GVG ist ggf. ein Dolmetscher hinzuzuziehen (vgl. BayObLG, Rpfleger 1977, 133, 134; Kissel, GVG, 6. Aufl., § 185 Rn. 3; MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 3. Aufl., § 185 GVG Rn. 2). Zumeist, ...
REWIS RS 2011, 9981
27. Januar 2011 V. Zivilsenat
...185 Abs. 1 Satz 1 GVG ist ggf. ein Dolmetscher hinzuzuziehen (vgl. BayObLG, Rpfleger 1977, 133, 134; Kissel, GVG, 6. Aufl., § 185 Rn. 3; MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 3. Aufl., § 185 GVG Rn. 2). Zumeist, ...
REWIS RS 2011, 10011
30. März 2004 1. Strafsenat
...185 GVG Rdn. 25). Hierfür bestehen hierjedoch keine Anhaltspunkte.a) Der 1966 geborene Angeklagte lebt seit 1979 ununterbrochen inDeutschland, hat in mehreren Firmen gearbeitet und war seit 1992 mit U...
REWIS RS 2004, 3848
26. Januar 2011 2. Strafsenat
Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Besetzungsfehler der Strafkammer bei Mitwirkung eines der deutschen Sprache nicht mächtigen …
...185 GVG die Hinzuziehung eines Dolmetschers für den Fall bestimmt, dass „unter Beteiligung“ von Personen verhandelt wird, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ergibt die systematische Stellun...
ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHTSTRAFRECHTBUNDESGERICHTSHOF (BGH)GERICHTEJUSTIZSTRAFVERFAHRENVERFAHRENSGRUNDSÄTZE
REWIS RS 2011, 10094
18. Juni 2008 2. Strafsenat
...185 GVG ist aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbun-desanwalts vom 3. April 2008 unzulässig im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO. 12 2. Auf die Sachrüge hin ist das Urteil - soweit es den A...
REWIS RS 2008, 3313
26. Januar 2011 2. Strafsenat
...185 GVG die Hinzuziehung eines Dolmetschers für den Fall bestimmt, dass —unter Beteiligungfi von Personen verhandelt wird, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ergibt die systematische Stellun...
REWIS RS 2011, 10092
27. Juli 2006 1. Strafsenat
...185 GVG Rdn. 10). 15 (2) Der unterschiedlich beurteilten Frage, ob eine nur formularmäßig er-teilte Zustimmung eine gemäß § 139 StPO genügende Grundlage zur Unterbe-vollmächtigung eines Referendars du...
REWIS RS 2006, 2380
4. März 2010 5. Zivilsenat
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe; Frist zur Nachholung der versäumten Rechtsbeschwerdebegründung; …
...185 GVG hinzuziehenden Dolmetscher, wenn der Sachverhalt einfach gelagert und überschaubar ist und der Haftantrag einen geringen Umfang hat (Keidel/Budde, aaO, § 418 Rdn. 7; vgl. EGMR ÖJZ 1990, 412, 4...
REWIS RS 2010, 8758
4. März 2010 V. Zivilsenat
...185 GVG hinzuziehenden Dolmetscher, wenn der Sachverhalt einfach gelagert und überschaubar ist und der Haftantrag einen geringen Umfang hat (Keidel/Budde, aaO, § 418 Rdn. 7; vgl. EGMR ÖJZ 1990, 412, 4...
REWIS RS 2010, 8748
4. September 2014 4. Strafsenat
Freiheitsberaubung mit Todesfolge durch Unterlassen: Voraussetzungen der Strafbarkeit einer Polizeibeamten wegen Verstoßes gegen die Pflicht …
...185 GVG von Amts wegen ein Dolmetscher zuzuziehen, wenn in der Hauptverhandlung ein Beteiligter - ein solcher ist auch der Nebenkläger - der deutschen Sprache nicht mächtig ist (BGH, Beschluss vom 22....
STRAFRECHTBUNDESGERICHTSHOF (BGH)STRAFTATENPOLIZEISTRAFVERFAHRENOURY JALLOH
NJW 2015, 96REWIS RS 2014, 3117
4. September 2014 4. Strafsenat
...185 GVG von Amts wegen ein Dolmetscher zuzuziehen, wenn in der Haupt-verhandlung ein Beteiligter -ein solcher ist auch der Nebenkläger-der deut-schen Sprache nicht mächtig ist (BGH, Beschluss vom 22.N...
REWIS RS 2014, 3125