Aktenzeichen 2 BvR 847/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200526.2bvr084719
RCN:
RCNZQGMW4N69LD86FK

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 26.05.2020

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Substantiierung unzulässig - lediglich pauschale Verweisung auf frühere Schriftsätze genügt nicht den Begründungsanforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2 HS 1 iVm 92 BVerfGG - zudem Begründungsmangel aufgrund fehlender Vorlage des für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbaren fachgerichtlichen Beschlusses 

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Verfahrensgang

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Az. II ZB 19/18
Bundesgerichtshof, II ZB 19/18, 12.03.2019.
Az. 2 BvR 847/19
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 847/19, 26.05.2020.
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