Aktenzeichen 1 StR 627/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:090517B1STR627.16.0
RCN:
RCNZDRS72U9ENHMEG4

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.05.2017

Revision in Strafsachen: Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen die Entscheidung des Revisionsgerichts

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.02.2017

Sexueller Missbrauch von Kindern: Ausziehen eines Kindes; Selbstvornahme einer sexuellen Handlung durch das Kind; Versuch der Anstiftung

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Verfahrensgang

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Az. 1 StR 627/16
Bundesgerichtshof, 1 StR 627/16, 09.05.2017. Bundesgerichtshof, 1 StR 627/16, 23.02.2017.
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