Nichtannahmebeschluss: Teleologische Reduktion des § 5a Abs 2 S 4 VVG aF bzgl im Wege des sog "Policenmodells" abgeschlossener Lebensversicherungen wahrt Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung - zudem keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von Vertrauensschutz - Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG nicht hinreichend substantiiert begründet
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