Aktenzeichen I ZR 130/08

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ECLI:
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RCN:
RCNZ775APNNTLP47V2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.03.2010

Verletzung der Rechte an Laufbildern: Anspruch auf Herausgabe eines Teils der Werbeeinnahmen bei Ausstrahlung einer Bildfolge durch einen Nachrichtensender - Werbung des Nachrichtensenders

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 130/08
Bundesgerichtshof, I ZR 130/08, 25.03.2010.
Az. 4 U 25/08
Oberlandesgericht Hamm, 4 U 25/08, 24.06.2008.
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