Aktenzeichen XI B 23/10

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RCN:
RCNZ5H7GDU2VKMSRML

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 02.12.2010

Zulassung der Revision nur auf der Grundlage des vom FG festgestellten Sachverhalts

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Verfahrensgang

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Az. XI S 1/11
Bundesfinanzhof, XI S 1/11, 11.02.2011.
Az. XI B 23/10
Bundesfinanzhof, XI B 23/10, 02.12.2010.
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