Aktenzeichen 3 StR 135/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNYP48UDSKKSK88GW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.11.2013

Anhörungsrüge im Strafverfahren: Verfassungsrechtlich gewährleistete Einflussnahmemöglichkeiten eines Revisionsführers bei Verwerfung der Revision ohne Hauptverhandlung

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.10.2013

Strafverfahren: Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

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Verfahrensgang

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Az. 3 StR 135/13
Bundesgerichtshof, 3 StR 135/13, 12.11.2013. Bundesgerichtshof, 3 StR 135/13, 01.10.2013.
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