Aktenzeichen B 2 U 70/21 B

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2022:190422BB2U7021B0
RCN:
RCNYMVCAM5JUV5DL3P

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Beschluss vom 19.04.2022

Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis - Fristbeginn - Zustellung beim Beteiligten - beigeordneter und nicht vom Beteiligten ausgewählter Rechtsanwalt - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurechnung des Verschulden eines Bevollmächtigten - Delegierbarkeit von Routinefristen auf geschultes Fachpersonal - eigene Fristberechnung durch den Rechtsanwalt bei besonders wichtigen Fristen - Fristenlauf nach PKH-Bewilligung

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Verfahrensgang

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Az. 9 U 77/20
Oberlandesgericht Hamm, 9 U 77/20, 08.06.2021.
Az. B 2 U 70/21 B
Bundessozialgericht, B 2 U 70/21 B, 19.04.2022.
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