Aktenzeichen 1 BvR 1691/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220901.1bvr169122
RCN:
RCNYJBHDHU23WLY8CH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 05.09.2023

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer Kindesrückführungssache mangels Aktualisierung trotz Änderung der Sach- und Rechtslage unzulässig - zudem Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber innerstaatlichem fachgerichtlichem Rechtsschutz auf Abänderung der (ausländischen) Herausgabeentscheidung

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 28.02.2023

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Kindesrückführung nach Spanien

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 01.09.2022

Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Aussetzung der Vollstreckung einer Kindesrückführung nach Spanien - zum Beginn der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 BVerfGG) im Falle der Bestellung eines Verfahrensbeistands

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 1691/22
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1691/22, 05.09.2023. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1691/22, 28.02.2023. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1691/22, 01.09.2022.
Az. 2 WF 125/22
OLG Bamberg, 2 WF 125/22, 11.07.2022.
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