Aktenzeichen VI ZB 37/14

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RCNYGQSE7DN3GQJD27

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.09.2015

Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche Eigensorgfalt bei der Fristenkontrolle

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Verfahrensgang

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Az. 6 U 193/13
Oberlandesgericht Hamm, 6 U 193/13, 27.02.2014.
Az. VI ZB 37/14
Bundesgerichtshof, VI ZB 37/14, 15.09.2015.
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