Aktenzeichen 10 K 1863/19

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RCNYEU7YELQSH9LC5Q

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FG München: Urteil vom 04.03.2021

Kindergeldrückforderungen

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Verfahrensgang

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Az. 10 K 1863/19
FG München, 10 K 1863/19, 04.03.2021.
Az. III R 37/22
Bundesfinanzhof, III R 37/22, 17.08.2023.
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