Aktenzeichen 2 BvR 947/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110922.2bvr094711
RCN:
RCNY8H4YLLJD7EWCQE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 22.09.2011

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG (Garantie des gesetzlichen Richters) durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV - Zur Frage der Vereinbarkeit von § 28 Abs 4 S 1 Nr 3 FeV iVm § 28 Abs 4 S 3 FeV mit Unionsrecht, insbesondere mit Art 11 Abs 4 UAbs 2 der 3. Führerscheinrichtlinie (juris: EGRL 126/2006) - Inländische Gültigkeit einer Fahrerlaubnis, die nach Ablauf einer Sperre für die Neuerteilung, aber vor Tilgung der Sperre aus dem Bundeszentralregister in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erteilt wurde - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro (Verfassungsbeschwerdeverfahren) bzw 4000 Euro (EiA-Verfahren)

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 30.05.2011

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - drohender irreparabler Eingriff in Freiheitsgrundrecht - Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 Abs 3 AEUV nicht auszuschließen - Vereinbarkeit von § 28 Abs 4 S 1 Nr 3, S 3 FeV mit Art 8 Abs 2, Abs 4 EGRL 439/91 fraglich

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