Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren gem § 34a Abs 3 BVerfGG nach Erledigterklärung - Gegenstandswertfestsetzung
ÖffnenErlass einer einstweiligen Anordnung bzgl der Auslieferung des Beschwerdeführers zur Strafverfolgung an die Russische Föderation: Unzureichende fachgerichtliche Berücksichtigung einer Flüchtlingsanerkennung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU sowie fehlende Begründung des Absehens von einer Vorlage an den EuGH bzgl der Bindungswirkung jener Entscheidung
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