Aktenzeichen 4 StR 489/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:190619B4STR489.18.1
RCN:
RCNXNVHVEBVREQFZKM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.06.2019

Revision in Strafsachen: Rüge der unzutreffenden Würdigung einer in der Hauptverhandlung in Augenschein genommenen Videoaufzeichnung des Tatgeschehens

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.06.2019

Strafrahmenverschiebung bei Täter-Opfer-Ausgleich: Begriff des Verletzten oder Geschädigten bei einer gegen mehrere Personen gerichteten Straftat

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Verfahrensgang

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Az. 4 StR 489/18
Bundesgerichtshof, 4 StR 489/18, 19.06.2019. Bundesgerichtshof, 4 StR 489/18, 19.06.2019.
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