Aktenzeichen 5 U 634/18

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RCN:
RCNXJ7YAJ53F2TU684

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OLG Nürnberg: Urteil vom 09.03.2020

Rückforderung des Arzthonorars wegen fachfremder Leistungen

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Verfahrensgang

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Az. 5 U 634/18
OLG Nürnberg, 5 U 634/18, 09.03.2020.
Az. III ZR 79/20
Bundesgerichtshof, III ZR 79/20, 18.02.2021.
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