Aktenzeichen II ZR 100/09

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RCNXFNE2JBHJM3MRZU

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.03.2011

Insolvenz einer Kommanditgesellschaft: Haftung der Kapitalanleger aus abgetretenem Recht des Treuhandkommanditisten auf Rückzahlung von Ausschüttungen zur Einlagenrückgewähr; Aufrechnung mit Ansprüchen gegen den Treuhandkommanditisten und Verjährungsfrist für den abgetretenen Befreiungsanspruch des Treuhänders

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Verfahrensgang

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Az. II ZR 100/09
Bundesgerichtshof, II ZR 100/09, 22.03.2011.
Az. 18 U 102/08
Oberlandesgericht Köln, 18 U 102/08, 02.04.2009.
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