Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von "Altanschließern" gegen Heranziehung zu Wasseranschlussbeiträgen in Mecklenburg-Vorpommern - Verstoß des § 9 Abs 3 S 1 KAG MV aF gegen Grundsatz der Rechtssicherheit ohne Auswirkung auf vorliegend angegriffene Bescheide - keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG (Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit) bzw von Art 3 Abs 1 GGBelastungsgleichheit
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