Aktenzeichen 4 AZR 968/11

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RCN:
RCNWZSTQ57BXMKRECF

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 21.08.2013

Eingruppierung einer Sozialpädagogin

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Verfahrensgang

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Az. 4 AZR 968/11
Bundesarbeitsgericht, 4 AZR 968/11, 21.08.2013.
Az. 12 Ca 6773/10
Arbeitsgericht Düsseldorf, 12 Ca 6773/10, 31.01.2011.
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