Aktenzeichen 4 StR 583/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:110220B4STR583.19.1
RCN:
RCNWZ7U39JU9LDWJ8M

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.02.2020

Sukzessive Mittäterschaft beim Totschlag: Zurechnung bereits verwirklichter Tatumstände vor Hinzutreten

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Verfahrensgang

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Az. 4 StR 583/19
Bundesgerichtshof, 4 StR 583/19, 11.02.2020.
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