Aktenzeichen 1 K 610/19

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RCN:
RCNWY8QY4J323A7PGM

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FG Nürnberg: Urteil vom 13.10.2020

Fonds, Feststellung, Anleger, Fondsgesellschaft, Bindungswirkung, Werbungskosten, Betriebsausgaben, Aufwendungen, Zusammenhang, Vergleich, Bank, Steuerbefreiung, Veranlagung, Feststellungsbescheid, Kosten des Verfahrens, von Amts wegen, steuerfreie Einnahmen

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Verfahrensgang

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Az. 1 K 610/19
FG Nürnberg, 1 K 610/19, 13.10.2020.
Az. XI R 39/20
Bundesfinanzhof, XI R 39/20, 13.12.2023.
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