Aktenzeichen 8 K 2529/19

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FG München: Urteil vom 29.05.2020

Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH

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Verfahrensgang

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Az. 8 K 2529/19
FG München, 8 K 2529/19, 29.05.2020.
Az. VII R 32/20
Bundesfinanzhof, VII R 32/20, 14.12.2021.
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