Aktenzeichen 6 T 5891/14

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LG München II: Entscheidung vom 28.08.2015

Einwilligungsvorbehalt, Verfahrensbevollmächtigter, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Verlängerung der Betreuung, Rechtsbeschwerdegrund

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Verfahrensgang

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Az. XII ZB 458/15
Bundesgerichtshof, XII ZB 458/15, 07.12.2016.
Az. 6 T 5891/14
LG München II, 6 T 5891/14, 28.08.2015.
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