Aktenzeichen 6 U 4684/14

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RCNW4UTTQ3BSBK6TMQ

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OLG München: Urteil vom 22.10.2015

Erfolglose Unterlassungsklage gegen die Werbeaussage "Sie sparen die monatlichen Kabelanschlussgebühren"

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 241/15
Bundesgerichtshof, I ZR 241/15, 15.12.2016.
Az. 6 U 4684/14
OLG München, 6 U 4684/14, 22.10.2015.
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